Identitätsbereich
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei befindet sich ein Fragebogen zu einer meldepflichtigen Infektionskrankheit gemäß IfSG, der dazu dient, Ihrer Informationspflicht nachzukommen, wenn das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn Sie dazu aufgefordert hat.
Wenn Sie kein Anschreiben zu dieser Thematik vom Landkreis Gifhorn erhalten haben, bitten wir Sie, keinen dieser Bögen auszufüllen oder an uns abzuschicken.

Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung
Der Landkreis Gifhorn (Fachbereich Gesundheit) hat von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt bzw. vom beauftragten Labor die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung erhalten, dass bei Ihnen eine meldepflichtige Infektion gemäß § 6 und oder § 7 IfSG festgestellt wurde.
Das Gesundheitsamt ist gemäß § 25 Abs. 1 IfSG dazu verpflichtet, Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der festgestellten Infektion durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß §§ 25 Abs. 2, 16 Abs. 2 S. 3 IfSG dazu verpflichtet sind, entsprechende Auskünfte zu erteilen.
Wir bitten Sie daher, den nachfolgenden Fragebogen zu beantworten.
Im Zusammenhang mit den oben genannten Ermittlungen werden bei Ihnen personenbezogene Daten nach §§ 25 Abs. 2, 16 Abs. 1 IfSG erhoben und verarbeitet. Nähere Informationen können Sie den "Datenschutzinformationen zum Fragebogen für Infektionskrankheiten“ entnehmen, welche Sie in „Abschnitt 2“ finden.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des Serviceportals des Landkreises Gifhorn finden Sie hier.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mitarbeit und stehen Ihnen bei Rückfragen selbstverständlich unter der im Anschreiben angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Landkreis Gifhorn
Abteilung 7.2 – Verwaltung, Gesundheitsaufsicht und Umwelthygiene



Abschnitt 2 - Datenschutzinformationen zum Fragebogen für Infektionskrankheiten
Wir, der Landkreis Gifhorn (nachfolgend „wir“ oder „uns“) informieren Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden Rechte im Zusammenhang mit dem Fragebogen für Infektionskrankheiten.
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Landkreis Gifhorn
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
Deutschland
Telefon: 05371 82 0

E-Mail: datenschutz(at)gifhorn.de
https://www.gifhorn.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Scheja und Partner Rechtsanwälte mbB
Dr. Gregor Scheja
Adenauerallee 136, 53113 Bonn, Deutschland
Tel.: +49 (0) 0228-227 226 0
Verschlüsseltes Kontaktformular: https://www.scheja-partner.de/kontakt/kontakt.html

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient der Durchführung von Ermittlungen des Gesundheitsamts Gifhorn über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der bei Ihnen festgestellten Infektion. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3, Art. 9 Abs. 2 lit. i, h Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 25 Abs. 2, 16 Abs. 1 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
4. Empfänger
Innerhalb des Landkreises Gifhorn haben grundsätzlich nur die Personen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben zwingend benötigen. Dies sind insbesondere die Beschäftigten der Abteilung 7.2 (Verwaltung, Gesundheitsaufsicht, Umwelthygiene) beim Landkreis Gifhorn. Neben diesen internen Empfängern, können folgende externe Empfänger / Kategorien von externen Empfängern im jeweils erforderlichen Ausmaß Zugriff auf Ihre Daten nehmen:
•          Fachverband IT-Verbund Gifhorn, der als Auftragsverarbeiter für uns tätig wird
•          Weitere Auftragsverarbeiter, die uns bei der Erfüllung unserer Aufgaben unterstützen (u. a. Bereitstellung entsprechender IT-Systeme)
•          Andere Behörden, sofern eine Datenweitergabe zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist

5. Drittlandübermittlung
Wir übermitteln keine personenbezogenen Daten in Drittländer.
6. Bereitstellungspflicht und Folgen der Nichtbereitstellung
Sie sind gemäß §§ 25 Abs. 2 IfSG (in Verbindung mit § 16 Abs. 2 S. 3 IfSG) dazu verpflichtet, die erbetenen Auskünfte zu erteilen.
Sollten Sie der gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, so kann dies - gemäß § 73 IfSG - mit einer Geldbuße von bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.  
7. Speicherdauer
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur solange, wie dies für die Erfüllung der unter Ziff. 3 genannten Zwecke erforderlich ist. Im Falle eines Widerspruchs löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, es sei denn, ihre Weiterverarbeitung ist nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten auch dann, wenn wir hierzu aus gesetzlichen Gründen verpflichtet sind. Die Aufbewahrungsdauer für Ihre Antworten aus dem Fragebogen beträgt grundsätzlich 10 Jahre.
8. Betroffenenrechte
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende Rechte zu:
•          eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob wir Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeiten; ist dies der Fall, haben Sie das Recht auf Auskunft zu dieser Verarbeitung (Art. 15 DSGVO).
•          die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und Vervollständigung Sie betreffender unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
•          die Löschung Sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen, u.a. wenn die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgte oder nicht mehr erforderlich ist (Art. 17 DSGVO).
•          die Einschränkung der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen, u.a. an Stelle einer Löschung der Daten (Art. 18 DSGVO).
•          Sie betreffende personenbezogene Daten, die Sie bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln, sofern die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt und auf Ihrer Einwilligung oder einem Vertrag mit Ihnen beruht (Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO).
•          eine uns erteilte Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Einwilligungswiderruf, Art. 7 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zum Widerruf bleibt davon unberührt.


 
Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht:
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen eine Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, die auf Basis von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 e) DSGVO (Aufgabenerfüllung im öffentlichen Interesse) erfolgt.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Zur Geltendmachung Ihrer Betroffenenrechte können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Nutzen Sie dazu bitte die oben unter Ziffer 1. genannten Kontaktdaten.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, können Sie zudem eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einreichen, insbesondere in dem EU-Mitgliedstaat bzw. Bundesland Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes, Arbeitsplatzes oder des Ortes des von Ihnen beanstandeten mutmaßlichen Verstoßes.
Dies gilt auch für die für uns zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
0511 1204500
poststelle@lfd.niedersachsen.de