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Leistungsbeschreibung

Der Adoptionsdienst des Landkreises Gifhorn ist zuständig für Fremdadoptionen, Stiefkind- und Verwandtenadoptionen, Stiefkindadoptionen bei gleichgeschlechtlichen Paaren, Beratung und Begleitung bei internationalen Adoptionen in Kooperation mit GZA und Auslandsvermittlungsstellen

Unsere Aufgabenbereiche:

  • Beratung und Unterstützung der Herkunftseltern
  • Beratung und Eignungsüberprüfung von Adoptionsbewerbern
  • Verpflichtende Beratung im Vorfeld nach §9a bei Stiefkindadoptionen
  • Vermittlung von zur Adoption freigegebenen Kindern an bestimmte ausgewählte Bewerber:innen
  • Begleitung der Adoptionspflegezeit
  • Nachbetreuung nach erfolgter Adoption, auch Informationsaustausch und Kontakt zwischen Herkunftseltern und Adoptionsfamilie
  • Akteneinsicht für Adoptierte, Beratung und Wurzelsuche
  • Unterstützung des gerichtlichen Adoptionsverfahrens durch fachliche Äußerung
  • Beratung über internationale Adoptionen, Weitervermittlung an die GZA, Berichterstattung zum Integrationsverlauf bei internationaler Adoption
  • Kooperationen mit anderen Behörden, Fachdiensten und Einrichtungen

Besondere Fallgruppen:

  • Adoption von Pflegekindern
  • Adoptionen von Kindern aus vertraulicher Geburt, anonymer Geburt, Babyklappe
  • Adoption von Volljährigen: Stellungnahme des Adoptionsdiensts erfolgt i.d.R. nur bei Minderjährigenadoptionen. Bei Volljährigenadoptionen ist eine Stellungnahme auf Ersuchen des Amtsgerichts möglich.