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Wohngeld Änderungsantrag

Leistungsbeschreibung

Antragstellende Bürger*innen, welche auf dem Gebiet der Stadt Gifhorn wohnhaft sind, müssen den Wohngeldantrag direkt bei der Stadt Gifhorn stellen. 

Ansonsten können Sie hier den Wohngeldantrag für alle weiteren Kommunen online stellen.

 

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
  • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 15 Prozent verringert hat oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat.

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann das auch ein Grund für eine Änderung des Wohngeldes sein.

Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.

Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.

An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde

Die örtlich zuständige Wohngeldbehörde

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Es fallen keine Kosten an.

Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.

Lastenzuschuss beantragen Wohngeldantrag für den Mietzuschuss