BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Geflügelpest im Landkreis Gifhorn


Leistungsbeschreibung

Betroffene Tiere müssen ab sofort in sicheren Ställen oder in geschützten Bereichen untergebracht werden, die vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützt sind, um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Die Allgemeinverfügung, die diese Maßnahme regelt, wurde heute veröffentlicht und tritt ab morgen in Kraft. Die Aufstallpflicht gilt zunächst auf unbestimmte Zeit für den gesamten Landkreis und betrifft sowohl private als auch gewerbliche Tierhaltungen. Der Landkreis Gifhorn appelliert an alle Tierhalter, die Maßnahmen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe strikt einzuhalten und die aktuellen Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen.

Weiterhin gilt: Wer tote Vögel sieht, soll bitte das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn per E-Mail informieren: veterinaerwesen@landkreis-gifhorn.de. Bitte geben Sie eine genaue Lagebeschreibung (gegebenenfalls Geokoordinaten) des Kadavers an und eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Es wird versucht, die Kadaver zeitnah abzuholen. Fassen Sie die toten Vögel selber nicht an. Kranke Tiere können nicht behandelt oder untersucht werden. In der Regel ziehen sie sich zum Sterben zurück.