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Dienstaufsichtsbeschwerde


„Dienstaufsichtsbeschwerden entsprechen außergerichtlichen formlose Rechtsbehelfen, die das persönliche Verhalten des Entscheidungsträgers betreffen.

 

Es ist nicht möglich, gegen eine sachliche Entscheidung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde vorzugehen. Hierzu ist vom Gesetzgeber ein förmliches Rechtsbehelfsverfahren vorgesehen.

 

Sofern Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen möchten, kann sich die Überprüfung der von Ihnen erhobenen Vorwürfe daher ausschließlich auf eine persönliche Pflichtverletzung des Entscheidungsträgers beziehen.