Bauantrag Online - Antrag Abweichung, Ausnahme und Befreiung
Bauantrag Online - Antrag Abweichung, Ausnahme und Befreiung
Textblöcke ein-/ausklappenIm Zuge einer Baumaßnahme besteht bei Nichteinhaltung von Vorschriften des öffentlichen Baurechts unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Abweichungen, Befreiungen oder Ausnahmen zuzulassen.
Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen können in einer Baugenehmigung enthalten sein, müssen bei verfahrensfreien oder genehmigungsfreien Baumaßnahmen aber vorher getrennt beantragt werden.
Der Bescheid gilt drei Jahre und bindet die Bauaufsichtsbehörde für diesen Zeitraum. Verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen innerhalb der 3 Jahresfrist ausgeführt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie hierzu bei der Bauaufsicht.
Verfahrensablauf
Ihren Onlineantrag für Bauvorhaben im Landkreis Gifhorn (mit Ausnahme des Stadtgebietes und der Ortsteile der Stadt Gifhorn) stellen Sie bitte über unser Serviceportal. Der Onlineantrag und das digitale Genehmigungsverfahren lösen die bisherige Antragstellung in Papierform ab und schafft zukünftig Beschleunigung, Qualität und Transparenz im Genehmigungsprozess.
Mit Hilfe eines Antragsassistenten werden Sie durch die Antragstellung geführt. Sie haben die Möglichkeit alle Informationen zu erfassen, die Sie aus den amtlichen Formularen des Landes Niedersachsen kennen.
Das zusätzliche Ausfüllen, Unterschreiben und Übermitteln des amtlichen Formulars entfällt durch die digitale Antragstellung. Die zugehörigen Bauvorlagen müssen Sie während der Antragstellung auswählen und mit Ihrem Antrag hochladen. Die Dateinamen Ihrer Bauvorlagen entsprechen hierbei bitte den gesetzlichen Vorschriften (Niedersächsische Bauvorlagenverordnung).
Das Einreichen Ihres Onlineantrags kann erst nach erfolgter Authentifizierung über ein BundID-Konto erfolgen. Dazu ist eine erhöhte Sicherheitsstufe (Elster-Zertifikat oder Ausweis-App) erforderlich. Die Anmeldung mit Benutzername und Paßwort reicht aufgrund des niedrigen Sicherheitsniveaus nicht aus.
Zur Anmeldung, der Einrichtung eines BundID-Konto und weiterführenden Informationen gelangen Sie hier: https://id.bund.de/de
Die erfolgreiche Abgabe Ihres Onlineantrags wird Ihnen im Anschluss an die Antragstellung angezeigt. Den Antrag und die Bauvorlagen können Sie jederzeit unter "Meine Anträge" einsehen.
Sie erhalten, nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, eine Eingangsbestätigung zum jeweiligen Bauvorhaben. Sie haben im Serviceportal die Möglichkeit den aktuellen Bearbeitungsstand und Dokumente anzusehen, sowie fehlende oder neue Dokumente nachzureichen.
Je nach Fragestellung kann es erforderlich sein eine Entwurfsverfasserin oder einen Entwurfsverfasser zu bestellen. In diesem Fall muss die digitale Antragstellung über die Entwurfsverfasserin oder den Entwurfsverfasser erfolgen. Es ist die Einreichung einer Vollmacht für die Entwurfsverfasserin oder den Entwurfsverfasser erforderlich.
Die im Genehmigungsverfahren erstellten Dokumente werden Ihnen digital über das Serviceportal zur Verfügung gestellt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Baugebührenordnung an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 3 Jahre ab dem Tag der Erteilung