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Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege - Gruppenprophylaxe


Leistungsbeschreibung

Gesund beginnt im Mund!

 

Die Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege fördert die Zahngesundheit der Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (gesetzliche Grundlage ist der § 21 des SGB V). Seit über 20 Jahren entwickelt die AG Lernprogramme und Konzepte, die in Kindergärten und Grundschulen umgesetzt werden, damit Kinder alles erfahren, was für eine lebenslange Zahngesundheit erforderlich ist. Die Geschäftsstelle ist angesiedelt beim Fachbereich 7 - Gesundheit. Von hier aus werden die einzelnen Maßnahmen organisiert und koordiniert.

 

Träger:
Die AG Jugendzahnpflege wird getragen von den gesetzlichen Krankenkasse, der Zahnärzteschaft sowie dem Gesundheitsamt Gifhorn. Die Geschäftsführung liegt beim Fachbereichsleiter des Gesundheitsamtes Gifhorn.


 

 

Teamarbeit:
Das Team der AG Jugendzahnpflege besteht aus Zahnärzten und speziell für die Gruppenprophylaxe ausgebildete Zahnarzthelferinnen. Das Team ist spezialisiert auf Zahngesundheitserziehung. Entsprechendes Material und Zahnbürsten werden von den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Bücher, Kassetten, Videos, Spiele usw. können von Grundschullehrern und Erziehern ausgeliehen werden.

 

Prophylaxe-Impulse:
Die Prophylaxe-Fachkräfte besuchen in einem Kindergartenjahr jede Gruppe drei mal. Bei den jeweiligen Besuchen im Kindergarten vermitteln sie den Kindern auf spielerische Weise alles, was zur Gesunderhaltung der Zähne wichtig ist. Auch wird der richtige Umgang mit der Zahnbürste und die Zahnputztechnik KAI immer wieder geübt. Die Zähne werden bei diesen Impulsen nicht kontrolliert. Nach dem Besuch des Kindergartens erteilt die Prophylaxe-Fachkraft den Zahnpflegeunterricht in der Grundschule bis zur vierten Klasse.

 

Öffentlichkeitsarbeit:
Die AG Jugendzahnpflege nimmt Stellung und informiert zu aktuellen Themen im Bereich der Zahnprophylaxe. Außerdem gestaltet sie Aktionen rund um die Zahngesundheit in Schulen und in der Gifhorner Fußgängerzone am 25. September, dem Tag der Zahngesundheit.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer zum Thema.

Gebühren

 

Es fallen keine Gebühren an.


Rechtsgrundlage