BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Bildung und Teilhabe


Leistungsbeschreibung

Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

 

Hier können Sie einen Termin vereinbaren:

zur Terminbuchung

 

Gebühren

10,20 Euro - 30,70 Euro pro Jahr
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Geschäftsfall aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang der Zulassungsbehörde vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr, die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.

 

Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

 

Fristen

Der Bewohnerparkausweis wird für zwei Jahre erteilt. Er kann auf Antrag verlängert werden.