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Bienen (Tierseuchenbekämpfung)


Leistungsbeschreibung

Wenig bekannt ist, dass auch die Bienen von zahlreichen Krankheiten und Tierseuchen betroffen werden können. Die wichtigsten hiervon sind z.B die Bösartige Faulbrut der Bienen oder auch die Varroatose.

 

Aus diesen Gründen unterliegen die Bienen den Bestimmungen des Tierseuchengesetzes, wie z.B. der Registrierung der Bienenbestände beim Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen.

 

Darüber hinaus hat der Landkreis Gifhorn für sein Gebiet zur Regelung der Bienenwanderung und zum Schutz der Belegstellen im Landkreis eine entsprechende Verordnung erlassen. Danach bedarf, wer seine Bienenvölker im Landkreis Gifhorn außerhalb des ständigen Aufstellungsortes (Dauerstand) aufstellen will, der Genehmigung. Wanderanträge sind beim Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - zu stellen.

 

Siehe auch:
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - Institut für Bienenkunde -