Fahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
Fahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der zuständigen Stelle einreichen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Anschließend werden von der zuständigen Stelle Anfragen gehalten und Stellungnahmen zwecks Vorprüfung angefordert. Danach wird der Antrag ggf. der medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle zugeleitet.
Voraussetzungen
Beantragung frühestens 1 Jahr vor Erreichen des Mindestalters
Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in besonderen Härtefällen möglich.
Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Gebühren
55,00 - 60,00 Euro
Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchung
Ausnahmegenehmigung
Unterlagen
- Schriftlicher begründeter (sonst formloser) Antrag
- Führungszeugnis
Rechtsgrundlage
§§ 6, 10 und 74 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
sowie die dazu ergangenen Arbeitsanweisungen der Ministerien
Fristen
Das vorgeschriebene Mindestalter darf durch die Erteilung der Ausnahme um höchstens ein Jahr unterschritten werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann in der Regel bis zum Erreichen des Mindestalters erteilt.