Fahrerlaubnis: Umtausch in EU-Führerschein
Fahrerlaubnis: Umtausch in EU-Führerschein
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt: völlig neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung.
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.
Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vergleiche Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt.
I. Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953-1958 |
19.01.2022 |
1959-1964 |
19.01.2023 |
1965-1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
II. Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 |
19.01.2026 |
2002-2004 |
19.01.2027 |
2005-2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012-18.01.2013 |
19.01.2033 |
Der Antrag wird in der Führerscheinstelle persönlich und schriftlich gestellt. Ein Formular muss nicht vorgelegt werden.
Die Fahrerlaubnis-Klassen wurden neu benannt und kategorisiert.
Gegenüberstellung der Klassen:
alt |
neu |
1 |
A unbeschränkt |
1 A |
A beschränkt |
1 B |
A 1 |
2 |
C, CE, T |
2* |
D, DE |
3 |
B, BE, C1, C1E |
3* |
D1, D1E |
4 |
M |
5 |
L |
Mofa |
Mofa |
Krankenfahrstühle |
Krankenfahrstühle |
*Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen
Gebühren
Umtauschanträge sind bundeseinheitlich mit 26,50 Euro gebührenpflichtig, zuzüglich 6,40 Euro bei Direktzusendung durch die Bundesdruckerei.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Sachlage aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr, die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.
Unterlagen
- alter Führerschein
- Personalausweis
- Biometrisches Lichtbild
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
Fristen
Sind Sie Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 2, dann sollte der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres beantragt sein, damit der Erhalt der Klasse 2 gesichert ist.
Die Bearbeitungsdauer eines Umtauschantrages beträgt maximal vier Wochen.