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Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung


Leistungsbeschreibung

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

 

Hier können Sie einen Termin buchen: 

zur Terminbuchung

 

Alternativ kann die Beantragung auch schriftlich auf dem Postweg oder per Mail (Verkehrsaufsicht(at)gifhorn.de) erfolgen. 

 

Gebühren

Die Ausstellung einer Parkerleichterung erfolgt ohne Gebühr. 

 

Unterlagen

Folgende Unterlagen werden für die Ausstellung einer Parkerleichterung benötigt:

 

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  (nur bei einem Termin notwendig)

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen beziehungsweise besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

 

Fristen

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.