Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Hier können Sie einen Termin buchen:
Alternativ kann die Beantragung auch schriftlich auf dem Postweg oder per Mail (Verkehrsaufsicht(at)gifhorn.de) erfolgen.
Gebühren
Die Ausstellung einer Parkerleichterung erfolgt ohne Gebühr.
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden für die Ausstellung einer Parkerleichterung benötigt:
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild (nur bei einem Termin notwendig)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen beziehungsweise besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Rechtsgrundlage
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.