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Leistungsbeschreibung

Der Fachbereich Gesundheit ist für bestimmte Berufsgruppen die Aufsichtsbehörde.

Zu diesen berufsgruppen gehören zum Beispiel:

  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen

Im Rahmen der Medizinalaufsicht überwacht der Fachbereich Gesundheit die Auskunfts-, Anzeige- und Meldepflichten der Hebammen und Entbindungspfleger sowie die Anzeigepflicht zur Ausübung der Heilkunde.

Weitere Aufsichtspflichten obliegen den jeweiligen Berufskammern.  

Die Ärztekammer, die Zahnärztekammer und die Psychotherapeutenkammer melden halbjährlich ihre Mitglieder dem Gesundheitsamt.

Im Rahmen der Medizinalaufsicht überwacht das Gesundheitsamt auch die Auskunfts-, Anzeige- und Meldepflichten der Hebammen und Entbindungspfleger.

Zuverlässigkeitsprobleme werden durch das Berufsrecht - Aberkennung der Berufserlaubnis oder der staatlichen Anerkennung abgedeckt.

Bei hygienischen Problemen (zum Beispiel unsaubere Praxis) wird die Abteilung 7.2- Verwaltung, Gesundheitsaufsicht und Umwelthygiene gegenüber den Praxisinhabern nach dem Infektionsschutzgesetz tätig.

Es fallen keine Gebühren an.

§ 5 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG)

§ 8 Niedersächsisches Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG)