Onlinehandel - Registrierung der Versandverpackungen
Onlinehandel - Registrierung der Versandverpackungen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Online- und/oder Versandhandel betreiben, müssen Sie Versandverpackungen - die beim Kunden verbleiben - beim Rücknahmesystem registrieren.
Um diese Verpackungen am System zu beteiligen müssen Händler oder Vertreiber diese bei dem entsprechenden System lizenzieren.
Näheres erfahren Sie bei der Stifgung Zentrale Stelle Verpackungsregister: LUCID
Die Lizenzierung ist verpflichtend. Verstöße werden vom Landkreis Gifhorn als untere Abfallbehörde mit Bußgeld geahndet. In besonders schweren Fällen, wird ein Vertriebsverbot ausgesprochen.
Gebühren
Sollte das Einschreiten der Überwachungsbehörde - Landkreis Gifhorn - erforderlich werden, ist dies mit Kosten verbunden.
Rechtsgrundlage
§ 41 Niedersächsisches Abfallgesetz regelt die Zuständigkeit des Landkreises Gifhorn als untere Abfallbehörde.