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Onlinehandel - Registrierung der Versandverpackungen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Online- und/oder Versandhandel betreiben, müssen Sie Versandverpackungen - die beim Kunden verbleiben - beim Rücknahmesystem registrieren.

 

Systembeteiligungspflicht

 

Um diese Verpackungen am System zu beteiligen müssen Händler oder Vertreiber diese bei dem entsprechenden System lizenzieren. 

 

Näheres erfahren Sie bei der Stifgung Zentrale Stelle Verpackungsregister: LUCID 

 

Die Lizenzierung ist verpflichtend. Verstöße werden vom Landkreis Gifhorn als untere Abfallbehörde mit Bußgeld geahndet. In besonders schweren Fällen, wird ein Vertriebsverbot ausgesprochen.

 

Gebühren

Sollte das Einschreiten der Überwachungsbehörde - Landkreis Gifhorn - erforderlich werden, ist dies mit Kosten verbunden.

 

Rechtsgrundlage

§ 41 Niedersächsisches Abfallgesetz regelt die Zuständigkeit des Landkreises Gifhorn als untere Abfallbehörde.