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Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern, Anerkennung


Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Personen oder Stellen, die die nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung.

 

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover. Für Antragstellende anderer Bundesländer liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

siehe Dokument

 

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 5 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

 

Was sollte ich noch wissen?

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

 

Mehr Informationen unter: Verwaltungsleistung als einheitliche Stelle