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Pferde, Esel (Tierseuchenbekämpfung)


Leistungsbeschreibung

Auch Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel und sonstige pferdeartige Tiere (Equiden) fallen unter einige Regelungen des Tierseuchengesetzes. So müssen auch Equiden dem Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - gemeldet werden (siehe Formular Tierbestandsmeldung).

 

Die Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) regelt die Identifizierung von Equiden (Pferde, Esel, Zebras, Kreuzungen) auf der Grundlage des EU-Rechts. Sie gilt für alle Equiden und richtet sich an alle Tierhalter.

 

Die wichtigsten Bestimmungen in Kürze:

 

  • Kennzeichnung aller nach dem 01.07.2009 geborenen Equiden mit amtlich ausgegebenen Transpondern
  • Identfizierungsdokumente für alle Equiden (Equidenpass)
  • Hinterlegung der Transponder- und Equidenpassinformationen in einer zentralen Datenbank (HI-Tier)