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Wohnungsbau Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum


Leistungsbeschreibung

Die Wohnraumförderung umfasst verschiedene Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Wohnraumförderprogramms des Landes Niedersachsen.

 

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Gifhorn nur für Vorhaben, die sich im Landkreis Gifhorn befinden. Für Vorhaben im Bereich der Stadt Gifhorn nebst deren Ortsteile ist die Stadt Gifhorn zuständig.

 

Wohneigentum

Beabsichtigen Sie ein selbstgenutzes Eigenheim zu bauen, zu erwerben oder zu modernisieren? Förderungsmöglichkeiten können für Haushalte mit mindestens einem Kind sowie für Menschen mit Behinderung für den Neubau in energiesparender Bauweise oder für den Erwerb im Zusammenhang mit Mordernisierung in Betracht kommen. Weitere Förderungsmöglichkeiten könnten für Modernisierungsmaßnahmen oder für die energetische Modernisierung von Wohneigentum bestehen.

 

Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht übersteigen.
Die Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

 

Weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten bei Wohneigentum:

 

Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Beratung: Tel: 0511/30031-333

beratung(at)nbank.de

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