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Leistungsbeschreibung

Eine Anregung zur Verleihung eines Verdienstordens (Bundesverdienstkreuz, Nieders. Verdienstorden usw.) kann von jedem für eine andere Person formlos erfolgen. Die Anregung ist quasi ein Vorschlag gegenüber einem Vorschlagsberechtigten, wobei die Entscheidung, ob die Anregung aufgegriffen und zu einem offiziellen Vorschlag gemacht wird, in der Entscheidung der Nieders. Staatskanzlei sowie dem Bundespräsidenten steht.

 

Aushändigung:

 

Die Aushändigung wird dann in einem feierlichen Rahmen durch den Landrat durchgeführt.