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Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis


Leistungsbeschreibung

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt.

 

Verfahrensablauf

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen.

Es können auch Maulkorb- und Leinenpflichten oder andere Auflagen unabhängig von der Feststellung der Gefährlichkeit oder einer Erlaubnis verhängt werden.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

 

Voraussetzungen

Informationen zum Wesenstest

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: unverzüglich/bis zu 14 Tagen nach Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes

Frist zur Vorlage der notwendigen Unterlagen: 3 Monate (die Frist kann auf Antrag um weitere 3 Monate verlängert werden)

 

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

 

Was sollte ich noch wissen?

In einigen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten wird für gefährliche Hunde eine höhere Hundesteuer erhoben. Grundlage dafür ist die jeweilige Hundesteuersatzung.

Einige Gemeinden, Samtgemeinden und Städte haben gesonderte kommunale Vorschriften zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit, auf Spielplätzen etc.