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Hilfe zur Pflege - ambulant zuhause


Leistungsbeschreibung

 

Leistungsbeschreibung

Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.

Voraussetzung

  • Vorliegen einer Pflegestufe

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

 

Spezieller Hinweis.

Die Zuständigkeit der einzelnen Sachbearbeiter richtet sich nach dem Nachnamen der Person für die diese Leistung beantragt wird.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über das gesamte Einkommen

Spezieller Hinweis.

Bei Übernahme von Kosten für ambulante Leistungen:

 

  • Standard:
    • Einstufungsbescheid der Pflegekasse mit dem Pflegegrad
    • Kopie des Pflegegutachtens vom MDK
    • aktuelle Rentenbescheide
    • Kopien der Kontoauszüge der letzten sechs Monate
    • Kopien der Sparbücher oder sonstiger Vermögensanlagen
    • Versicherungspolicen mit Rückkaufswerten
      (z.B. Lebens- und Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung usw.)
    • Betreuerausweis/Vollmacht
    • Schwerbehindertenausweis
    • Mietvertrag
  • Wenn Sie Wohneigentum hatten oder haben:
    • Nachweise über Grundeigentum
    • Übergabevertrag vom Haus (wenn vorher Eigentümer)
    • Verträge über Wohn,- Altenteils- oder Nießbrauchsrechte
    • aktuellen Beitragsrechnungen (Haftpflicht-, Hausratversicherung, etc.)
  •      Sofern eine Scheidung durchgeführt wurde:
    • Nachweis über Unterhaltstitel
      (z.B. Scheidungsurteil, Ehevertrag, Unterhaltsbeschluss)

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Um die Wartezeiten für Sie zu minimieren bitten wir Sie vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Weitere Informationen zum Thema Pflege erhalten Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/pflegeleistungen-zum-nachschlagen.html

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Spezieller Hinweis.

Die Antragstellung kann nicht rückwirkend erfolgen.

 

Hilfe zur Pflege - ambulant zuhause