Hilfe zur Pflege - ambulant zuhause
Hilfe zur Pflege - ambulant zuhause
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Hilfe zur Pflege - ambulant zuhause werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Leistungsbeschreibung
Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.
Voraussetzung
- Vorliegen einer Pflegestufe
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Spezieller Hinweis.
Die Zuständigkeit der einzelnen Sachbearbeiter richtet sich nach dem Nachnamen der Person für die diese Leistung beantragt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über das gesamte Einkommen
Spezieller Hinweis.
Bei Übernahme von Kosten für ambulante Leistungen:
- Standard:
- Einstufungsbescheid der Pflegekasse mit dem Pflegegrad
- Kopie des Pflegegutachtens vom MDK
- aktuelle Rentenbescheide
- Kopien der Kontoauszüge der letzten sechs Monate
- Kopien der Sparbücher oder sonstiger Vermögensanlagen
- Versicherungspolicen mit Rückkaufswerten
(z.B. Lebens- und Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung usw.) - Betreuerausweis/Vollmacht
- Schwerbehindertenausweis
- Mietvertrag
- Wenn Sie Wohneigentum hatten oder haben:
- Nachweise über Grundeigentum
- Übergabevertrag vom Haus (wenn vorher Eigentümer)
- Verträge über Wohn,- Altenteils- oder Nießbrauchsrechte
- aktuellen Beitragsrechnungen (Haftpflicht-, Hausratversicherung, etc.)
- Sofern eine Scheidung durchgeführt wurde:
- Nachweis über Unterhaltstitel
(z.B. Scheidungsurteil, Ehevertrag, Unterhaltsbeschluss)
- Nachweis über Unterhaltstitel
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Um die Wartezeiten für Sie zu minimieren bitten wir Sie vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Weitere Informationen zum Thema Pflege erhalten Sie hier:
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezieller Hinweis.
Die Antragstellung kann nicht rückwirkend erfolgen.
Rechtsgrundlage
Hilfe zur Pflege - ambulant zuhause
Die Dienstleistung Hilfe zur Pflege - ambulant zuhause ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.