Hilfe zur Pflege - Kurzzeitpflege
Hilfe zur Pflege - Kurzzeitpflege
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Hilfe zur Pflege - Kurzzeitpflege werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Leistungsbeschreibung
Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.
Voraussetzung
- Vorliegen einer Pflegestufe
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Spezieller Hinweis.
Die Zuständigkeit der einzelnen Sachbearbeiter richtet sich nach dem Nachnamen der Person für die diese Leistung beantragt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über das gesamte Einkommen
Spezieller Hinweis.
Bei Kurzzeitpflege (kurzzeitige Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung):
- Allgemein:
- Kostenübernahmeerklärung der Pflegekasse für die Zeit der Kurzzeitpflege
(Bewilligungsschreiben und Endabrechnung nach Durchführung der Kurzzeitpflege) - Nachweis zur Höhe des verfügbaren Entlastungsbetrages von der Pflegekasse
- Rentenbescheide/Einkommensnachweise – ggf. auch des Ehegatten
- Kontoauszüge der letzten 6 Monate
- Kopien der Sparbücher und Nachweise zu weiteren Vermögensanlagen – ggf. auch vom Ehegatten
- Versicherungspolicen zu Versicherungen mit Rückkaufswerten
(z.B. Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen, Unfallversicherungen) - Nachweis der aktuellen Miethöhe
- Kostenübernahmeerklärung der Pflegekasse für die Zeit der Kurzzeitpflege
- Wenn eine Scheidung durchgeführt wurde:
- Nachweis über Unterhaltstitel
(z.B. Scheidungsurteil, Ehevertrag, Unterhaltsbeschluss)
- Nachweis über Unterhaltstitel
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Um die Wartezeiten für Sie zu minimieren bitten wir Sie für einen persönlichen Termin vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Weitere Informationen zum Thema Pflege erhalten Sie hier:
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezieller Hinweis.
Die Antragstellung kann nicht rückwirkend erfolgen.
Rechtsgrundlage
Hilfe zur Pflege - Kurzzeitpflege
Die Dienstleistung Hilfe zur Pflege - Kurzzeitpflege ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.