Tierische Nebenprodukte: Sammlung, Transport und Rückverfolgbarkeit - Registrierung
Tierische Nebenprodukte: Sammlung, Transport und Rückverfolgbarkeit - Registrierung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Tierische Nebenprodukte: Sammlung, Transport und Rückverfolgbarkeit - Registrierung werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Leistungsbeschreibung
Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO (EG) Nr. 142/2011 grundsätzlich der Registrierungspflicht.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Region Hannover).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Unternehmer meldet der zuständige Stelle
- seinen Namen,
- seine Anschrift,
- welche Art von tierischen Nebenprodukten er befördern will.
Bitte informieren Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle über darüber hinaus geforderte Dokumente und Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.
Welche Gebühren fallen an?
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Sie können Ihrer Registrierungspflicht formlos nachkommen.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, aktualisiert am 06.06.2011
Tierische Nebenprodukte: Sammlung, Transport und Rückverfolgbarkeit - Registrierung
Die Dienstleistung Tierische Nebenprodukte: Sammlung, Transport und Rückverfolgbarkeit - Registrierung ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.