Stipendienprogramm des Landkreises Gifhorn für Auszubildende und Studierende medizinischer und sozialer Berufe
Stipendienprogramm des Landkreises Gifhorn für Auszubildende und Studierende medizinischer und sozialer Berufe
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Seit Jahren wirkt sich der Mangel an Fachkräften in ländlichen Regionen nachteilig auf die wohnortnahe Versorgung mit medizinischen und sozialen Dienstleistungen aus.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken hat der Kreistag des Landkreises Gifhorn beschlossen, ein eigenes Förderprogramm zu starten; so fördert der Landkreis Gifhorn seit 2018 im Rahmen des „Stipendienprogramms“ jährlich engagierte Auszubildende und Studierende bestimmter Berufe und Fachrichtungen bis zum Abschluss ihrer Ausbildung/ ihres Studiums.
Im Gegenzug verpflichten diese sich dazu, innerhalb 12 Monaten nach Abschluss ihrer Ausbildung/ ihres Studiums eine berufliche Tätigkeit in Praxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kitas und im Rettungsdienst innerhalb des Landkreises aufzunehmen.
So soll das Stipendienprogramm beiden Seiten zugutekommen: Die Stipendiaten erhalten während ihrer Ausbildung oder ihres Studiums finanzielle Unterstützung, und die Bevölkerung profitiert langfristig von einer gut funktionierenden sozialen und medizinischen Infrastruktur.
Geförderte Ausbildungen und Studiengänge
Ausbildungsberufe
Unabhängig davon, ob die Ausbildung betrieblich, dual oder rein schulisch erfolgt und unabhängig vom Ausbildungsjahr oder Alter können sich Auszubildende (m/w/d) folgender Berufe bewerben:
- Pflegeassistentin oder Pflegeassistent
- Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
- Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter
- Sozialpädagogische Assistentin oder Sozialpädagogischer Assistent
- Erzieherin oder Erzieher
- Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger
Studiengänge
Unabhängig vom Studiensemester, Alter und Studienort können sich Studierende folgender Fachrichtungen bewerben:
- Humanmedizin
- Hebammenwissenschaft
Die Ausbildungsberufe und Studiengänge wurden auf Vorschlag der Kreisverwaltung vom Kreistag festgelegt.
Die Förderung von Auszubildenden und Studierenden anderer Berufe und Fachrichtungen ist nicht möglich.
Höhe der Förderung
Die von der Auswahlkommission auserwählten Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten rückwirkend zum 1. November des laufenden Jahres (= Beginn der jeweiligen Förderperiode) eine monatliche Zahlung in Höhe von 400,00 EUR.
Laufzeit der Förderung
Die Verpflichtung zur Arbeit im Landkreis ist zeitlich begrenzt und entspricht der Anzahl der Monate, in denen das Stipendium bezogen wurde. Wer zum Beispiel 36 Monate Stipendium erhielt, muss nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums ebenfalls 36 Monate in Vollzeit – bei Teilzeit entsprechend länger – im Landkreis Gifhorn arbeiten. Andernfalls muss die erhaltene Förderung ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Details dazu regeln die Richtlinien des Landkreises Gifhorn und die privaten Stipendienverträge, die vor der ersten Zahlung mit den Stipendiaten abgeschlossen werden.
Verfahrensablauf
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Jeder neue Förderzeitraum beginnt stets zum 1. November des jeweiligen Jahres.
Interessierte müssen sich bis zum 30. September des jeweiligen Jahres schriftlich beim Landkreis Gifhorn (Fachbereich Gesundheit) bewerben.
Nach erfolgter Prüfung der eingegangenen Bewerbungen werden geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
An dem Vorstellungsgespräch nehmen neben der Bewerberin oder dem Bewerber als Mitglieder der Auswahlkommission Vertreterinnen und Vertreter des Kreistages und der Kreisverwaltung teil.
Nach Abschluss der Vorstellungsgespräche legt die Auswahlkommission in nichtöffentlicher Sitzung durch Mehrheitsbeschluss fest, welche Bewerberinnen und Bewerber eine Förderzusage erhalten.
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden über die Entscheidung der Auswahlkommission schriftlich informiert.
Für den am 01.11.2024 beginnenden Förderzeitraum sind Bewerbungen ab dem 01.08.2024 möglich, die Bewerbungsfrist endet am 30.09.2024.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (inkl. des ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsformulares) richten Sie bitte entweder schriftlich an den
Landkreis Gifhorn
Fachbereich 7 – Gesundheit
Allerstraße 21
38518 Gifhorn
oder per E-Mail mit einem beigefügten, zusammenhängenden pdf-Dokument an gesundheitsamt@gifhorn.de .
Bitte verzichten Sie bei Einreichung in Papierform auf eine "Bewerbungsmappe" und reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen lose in einem Umschlag ein.
Für den postalischen Eingang der Bewerbung gilt das Datum des Posteingangs beim Gesundheitsamt Gifhorn.
Bewerbungen, die per Mail eingereicht werden, müssen spätestens am 30. September 2024; 23:59 Uhr im Postfach gesundheitsamt@gifhorn.de eingegangen sein.
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.
Allen Interessierten empfehlen wir, der Auswahlkommission bereits durch Ihre Bewerbungsunterlagen zu zeigen, was Sie als Person ausmacht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.
Die Bewerbungsunterlagen sollten daher vor dem Versand unbedingt auf Vollständigkeit geprüft werden.
Alle interessierten Auszubildenden und Studierenden müssen folgende Formulare und Nachweise einreichen:
- Bewerbungsformular im Original(vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
Das Bewerbungsformular finden Sie unter Dokumente
- Bewerbungsanschreiben(beispielsweise mit Angaben zur Motivation für den Ausbildungsberuf / Studiengang, zur persönlichen Verbundenheit mit dem Landkreis Gifhorn, zu ehrenamtlichen Tätigkeiten, zu Engagement in Vereinen, Gremien, Initiativen und Religionsgesellschaften, besonderen Leistungen oder Kenntnissen, persönlichen Stärken, Unterstützungsbedarf bei schwerbehinderten Menschen, etc.)
- Lebenslauf
- Zeugnis des jüngsten (zuletzt erreichten) Schulabschlusses (vollständige Kopie)
- Ausbildungsvertrag (vollständige Kopie)
- sofern nach der Prüfungsordnung eine Zwischenprüfung vorgeschrieben ist, die Zwischenprüfung durchgeführt und bestanden wurde: Nachweis über das Bestehen der Zwischenprüfung (vollständige Kopie)
- sofern vor der angestrebten Ausbildung bzw. vor dem angestrebten Studium bereits ein anderer Berufsabschluss erworben wurde: Prüfungszeugnis (vollständige Kopie)
- sofern ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz vorliegt: gut lesbare Kopie des Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite) sowie Kopie des Zusatzblattes (Vorder- und Rückseite)
Auszubildende müssen zusätzlich folgende Nachweise einreichen:
- aktuelle Schulbescheinigung der Berufsschule
Studierende müssen zusätzlich folgende Nachweise einreichen:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
Hinweise / Besonderheiten
Wichtiger Hinweis zur Anrechnung von Sozialleistungen
Wer Sozialleistungen wie beispielsweise Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialgeld nach dem SGB II (Bürgergeld), Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder andere Beihilfen erhält, sollte wissen, dass das Stipendium des Landkreises Gifhorn als Einkommen angerechnet werden kann.
Das bedeutet, dass die Sozialbehörde (z.B. Agentur für Arbeit, Jobcenter oder BAföG-Stelle) das Stipendium in die Berechnung einbezieht, was zu einer Reduzierung oder sogar zum Wegfall der Sozialleistung führen kann.
Es wird empfohlen, sich bei der zuständigen Behörde zu informieren, ob und wie sich das Stipendium auf die Höhe der Sozialleistung auswirkt. Dabei sollte man um eine schriftliche Auskunft bitten, ob der Anspruch durch das Stipendium verringert oder sogar ganz gestrichen wird.