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Staatsangehörigkeit


Leistungsbeschreibung

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit:

  • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen (nur bei schutzwürdigem Sachbescheidungsinteresse).
  •  
  • Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit

 

Ausstellung von Negativbescheinigungen

Bescheinigungen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht vorliegt.

  • Nur wenn sie zur Vorlage bei ausländischen Behörden benötigt werden!
     

Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit

  • nur bei nachgewiesenem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit oder bei Besitz einer weiteren, ausländischen Staatsangehörigkeit

Erklärungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

  • nur möglich, wenn der Erwerb der deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung von der Mutter, aufgrund der gesetzlichen Lage, nicht möglich war

 

Sämtliche Anträge können erst nach einem individuellen Beratungsgespräch gestellt werden.

Die Höhe der anfallenden Gebühren ist abhängig vor den Antragsart

Staatsangehörigkeitsgesetz