Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit
Leistungsbeschreibung
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit:
- Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen (nur bei schutzwürdigem Sachbescheidungsinteresse).
- Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit
Ausstellung von Negativbescheinigungen
Bescheinigungen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht vorliegt.
- Nur wenn sie zur Vorlage bei ausländischen Behörden benötigt werden!
Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit
- nur bei nachgewiesenem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit oder bei Besitz einer weiteren, ausländischen Staatsangehörigkeit
Erklärungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
- nur möglich, wenn der Erwerb der deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung von der Mutter, aufgrund der gesetzlichen Lage, nicht möglich war
Sämtliche Anträge können erst nach einem individuellen Beratungsgespräch gestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der anfallenden Gebühren ist abhängig vor den Antragsart
Rechtsgrundlage
Staatsangehörigkeitsgesetz