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Leistungsbeschreibung

 

Leistungsbeschreibung

Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

 

Unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de können Sie weitere Informationen zum Thema Tierseuchenbekämpfung abrufen, u. a. wie jeder Einzelne dazu beitragen kann, die Ausbreitung von Seuchen zu verhindern.

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, melden Sie dies unverzüglich telefonisch oder persönlich dem zuständigen Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Folgende Angaben sind hierbei hilfreich:

  • Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
  • Art, Anzahl und Standort der Tiere
  • Besitzer der Tiere
  • Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
  • Wurden Tiere gekauft oder verkauft?

Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern (z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen).

Nach der Anzeige wird der Verdacht vom zuständigen Veterinäramt untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. Quarantäne) getroffen.

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

Was sollte ich noch wissen?

Nach dem Tierseuchengesetz können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.

 

Tierseuche Anzeige