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Leistungsbeschreibung

 

Leistungsbeschreibung

Für die Durchführung von Tiertransporten sind insbesondere die Vorgaben über den Schutz von Tieren beim Transport ("EU-Tierschutztransportverordnung") zu beachten. In der Verordnung ist der Umgang mit den Tieren bei der Verladung, der Flächenbedarf sowie die Sicherstellung der Versorgung der Tiere während des Transports oder auch die Transportdauer geregelt.

Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Diese gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden. Ziel muss es daher sein, die Tiere individuell auf den Transport vorzubereiten und die Transportdauer den Bedürfnissen der Tiere anzupassen.

Jeder, der Tiere transportiert, muss in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein. Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis.

 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Behörde für Angelegenheiten des Tiertransports sind in Niedersachsen die kommunalen Veterinärbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte, Region Hannover, Zweckverband Jade-Weser).

 

Rechtsgrundlage

Verordnung (EG) Nr. 1/2005

 

Tiertransporte