Trinkwasserhygiene
Trinkwasserhygiene
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Trinkwasser und Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu befürchten ist.
Die hohe Qualitätssicherung des Lebensmittels Trinkwasser wird durch die Überwachungsarbeit der Abteilung Verwaltung, Gesundheitsaufsicht und Umwelthygiene des Landkreises Gifhorn gewährleistet.
Es finden regelmäßige Besichtigung der Wasserversorgungsanlagen sowie Beprobungen und bakteriologisch und chemisch Untersuchungen des Trinkwassers statt.
Welche Gebühren fallen an?
Es können Gebühren gemäß Nummer 49 ff. Allgemeine Gebührenordnung anfallen.
Rechtsgrundlage
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)