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Leistungsbeschreibung

Trinkwasser und Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu befürchten ist.

Die hohe Qualitätssicherung des Lebensmittels Trinkwasser wird durch die Überwachungsarbeit der Abteilung Verwaltung, Gesundheitsaufsicht und Umwelthygiene des Landkreises Gifhorn gewährleistet.

Es finden regelmäßige Besichtigung der Wasserversorgungsanlagen sowie Beprobungen und bakteriologisch und chemisch Untersuchungen des Trinkwassers statt.

Es können Gebühren gemäß Nummer 49 ff. Allgemeine Gebührenordnung anfallen.

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)