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Leistungsbeschreibung

Trinkwasser und Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu befürchten ist. Die hohe Qualitätssicherung des Lebensmittels Trinkwasser wird durch die Überwachungsarbeit der Abteilung Gesundheitsaufsicht / Umwelthygiene des Landkreises Gifhorn gewährleistet.

 

Es finden regelmäßige Besichtigung der Wasserversorgungsanlagen sowie Beprobungen und bakteriologisch und chemisch Untersuchungen des Trinkwassers statt.

 

Gebühren

Es können Gebühren gemäß Nr. 49 ff. Allmeine Gebührenordnung - AllGO anfallen.