BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Restmüll- und Biomüllsammlung


Leistungsbeschreibung

  • Die Restmüllabfuhr über 60 l, 120 l und 240 l Zweirad-Behälter erfolgt mit Einführung des neuen Gebührensystems seit 01.01.2018 weiterhin 14-täglich im Wechsel mit der Biomüllabfuhr, die über 120 l und 240 l Behälter möglich ist. Der Nutzer der Behälter entscheidet jedoch selbst, ob er den Behälter zur Leerung bereitstellt oder ggf. den Leerungstermin auslässt. Je Tarifeinstufung ist bei den Restmüllbehältern eine bestimmte Anzahl an Pflichtentleerungen hinterlegt, die generell abgerechnet werden und somit gebührenrelvant sind. Maximal sind im Jahr 26 Leerungen möglich. In der Gebühr für Biomüllbehälter sind generell 12 Leerungen enthalten.
  • Die Bereitstellung der Abfälle am Straßenrand muss bis 6.00 Uhr des jeweiligen Abfuhrtages erfolgen. Richten Sie bitte die Tonnen mit der Deckelöffnung zur Straße aus. Ein Einstampfen und Verdichten der Abfälle darf nicht erfolgen, da dieses ein Herausgleiten der Abfälle beim Schüttvorgang verhindert. Überfüllte Behälter, in die zusätzlich Müllsäcke gegeben werden, so dass die Behälter mit geöffnetem oder umgeklapptem Deckel zur Abholung bereitgestellt sind, werden nicht geleert. Die Behälterdeckel müssen in jedem Fall geschlossen sein. Das in den Behälterkorpus eingeprägte, zulässige Gewicht der Abfallbehälter darf nicht überschritten werden.
  • Restmüllcontainer (Vierrad-Behälter) mit einem Volumen von 770 l oder 1100 l werden generell wöchentlich entleert.
  • Alle veranlagten Rest- und  Biomüllbehälter sind mit Identifikationschips (Transponder) versehen, so dass jeder Leerungsvorgang am Fahrzeug registriert wird. Des Weiteren ist seitlich an den Behältern ein Etikett aufgeklebt, das die Behälternummer sowie die Objektbezeichnung trägt. Der Nutzer sollte immer darauf achten, dass stets nach der Leerung auch der dem Grundstüch zugewiesene Behälter zurückgezogen wird.
  • Für gelegentlichen Mehranfall von Abfall können gebührenpflichtige 70 l  Restmüllsäcke mit dem Aufdruck  "Landkreis Gifhorn" zur Abholung bereitgestellt werden, die in bestimmten Verkaufsstellen zu beziehen sind. Weitere Auskünfte zu den Verkaufsstellen auch unter Tel. 05371  9887-0 oder 05371  82-781.
  • In den Monaten November bis einschließlich März können bei vorübergehendem Mehranfall kompostierbare Materialien (zum Beispiel Laub, Vertikutiergut) über gebührenpflichtige 90 l Biomüllsäcke (Kompostsack) mit einem besonderem Aufdruck entsorgt werden, die in bestimmten Verkaufsstellen zu beziehen sind. Die Bereitstellung der Säcke sollte neben einer Biomülltonne vorgenommen werden, da ein problemloses Verladen durch den Seitenlader nur mit Benutzung einer vorher geleerten Biomülltonne möglich ist.

 

Tipps zur Nutzung der Bioabfallbehälter:

  • Die Sammlung der organischen Küchenabfälle erfolgt am besten in einem kleinen Vorsortiergefäß (ca. 5 -10 l), das mit Zeitungspapier oder einer Papiertüte ausgelegt wird. Geringe Papiermengen binden die Feuchtigkeit und können problemlos kompostiert werden. Auf  biologisch abbaubare Kunststoffbeutel ist in jedem Fall zu verzichten, da diese im Rahmen der Vorsortierung in den Kompostierungsanlagen nicht von normalen Kunststofftüten unterscheidbar sind. Auch Kaffeekapseln aus biologisch abbaubaren Kunststoffen gehören nicht in den Biomüll.
  • Problematische Küchenabfälle, zum Beispiel nasse, faule oder geruchsintensive Stoffe sowie gekochte Speisereste, separat in Zeitungspapier einwickeln und in das Vorsortiergefäß geben. Von starken Gerüchen werden unter anderem Fliegen angelockt, die ihre Eier in der Biomülltonne ablegen können, so dass ein späterer Madenbefall auftreten kann.
  • Vorsortiergefäß regelmäßig (eventuell mit Essigwasser) auswaschen.
  • Bioabfälle aus der Küche sowie Gartenabfälle (zum Beispiel Rasen-/Strauchschnitt) als Strukturmaterial möglichst abwechselnd in die Biomülltonne geben. Den Behälterboden mit Strauchschnitt oder einigen Lagen Zeitungspapier auslegen.
  • Strauchschnitt stets zerkleinern, um ein Verkeilen der Äste bei der Entleerung zu vermeiden.
  • Um bei Frost einem Festfrieren der feuchten Abfälle in der Biomülltonne entgegen zu wirken, können zusätzliche Papierlagen am Boden und  an den Wänden der Tonne helfen. Ein Lockern des Materials kurz vor der Leerung mit einem Spaten von den Innenwänden kann ebenfalls das Herausgleiten des Abfalls verbessern.
  • Mülltonnendeckel stets geschlossen halten, damit keine Fliegen eindringen können.
  • Biomülltonne möglichst an einem schattigen Ort aufstellen.
  • Biomülltonne in der warmen Jahreszeit gelegentlich reinigen und austrocknen lassen, wenn sich Geruchsprobleme oder eventueller Madenbefall einstellen sollten. Zur Reinigung und damit als Vorbeugung von unangenehmen Gerüchen hilft auch der Einsatz von Haushaltsnatron.
  • Um Gerüche und ggf. Madenbefall zu reduzieren, kann ein Besprühen des Inahltes mit Essig helfen. werden. Der Essiggeruch hält auch Fliegen fern. Auch die Zugabe von Gesteinmehl oder handelsüblichen Kalk aus dem Baumarkt ist ein bewährtes Mittel zur Vorbeugung von Madenbefall.
  • Rohes Fleisch und unbehandelte Knochen gehören aus hygienischen Gründen in die Restmülltonne.
  • Exkremente von fleischfressenden Kleinsäugern ( zum Beispiel Hunde, Katzen), auch zusammen mit Einstreu- oder Harn-/ Kotbindemitteln, sind ebenfalls als Restmüll zu entsorgen.
  • Weitere Tipps und Informationen zur Bioabfallsammlung finden Sie auch auf der Internetseite der bundesweiten Kampagne"Aktion Biotonne Deutschland" 

 

Gebühren

Abfallbehältergebühren ab 01.01.2024

 

Rechtsgrundlage