Sozialpsychiatrischer Verbund (SpV)
Sozialpsychiatrischer Verbund (SpV)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) regelt die Gründung Sozialpsychiatrischer Verbünde in den Kommunen. Durch diese Verbünde soll die Zusammenarbeit der Anbieter von Hilfen und die Abstimmung der Hilfen erreicht werden. Die Mitarbeit im Verbund beruht auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung.
Fachliche Grundlage:
Die Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der Versorgung im psychiatrischen Bereich stellte in ihrem Bericht von 1988 fest, dass die notwendigen Reformen in der Psychiatrie nur durch eine grundlegende Strukturänderung zu erreichen sind. Ziel müsse eine Sicherstellung der dezentralen psychiatrischen Versorgung in den Kommunen sein, damit eine am tatsächlichen Bedarf ausgerichtete Behandlung und Rehabilitation in Wohnortnähe, und somit eine Eingliederung von psychisch kranken Menschen in ihr gewohntes soziales Umfeld realisiert werden kann.
Hauptzielgruppe:
Chronisch psychisch kranke Menschen (einschließlich Suchtkranke) sollen je nach Verlauf der Erkrankung adäquate Angebote zur Behandlung und Rehabilitation vorfinden.
Planungsinstrumente:
In dem Sozialpsychiatrischen Plan werden die bestehenden Versorgungsstrukturen und deren Defizite dargestellt.
Der Sozialpsychiatrische Verbund im Landkreis Gifhorn wurde am 08.09.1997 gegründet und besteht heute aus folgenden Fachgruppen mit den Themenschwerpunkten:
Die Fachgruppen setzen sich zusammen aus Vertretern der jeweiligen Anbieter psychiatrischer Hilfen (derzeit 30 Anbieter), der Fachbehörden und zum Teil aus Betroffenen und Angehörigen.
Rechtsgrundlage
Der Sozialpsychiatrische Verbund des Landkreises Gifhorn arbeitet auf Grundlage des § 8 Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) .