Kindertagesstätten - Kostenübernahme
Kindertagesstätten - Kostenübernahme
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Gebühren
Die seit dem 01.08.2018 geltende Beitragsfreiheit gilt für Kinder ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zu ihrer Einschulung, wenn das Land Niedersachsen Zusatzleistungen nach § 16, 16 a oder 16 b Nds. KiTaG erbringt.
Für alle anderen Leistungen können Elternbeiträge erhoben werden. Bitte informieren Sie sich in der für Sie zuständigen Wohnortgemeinde. Sofern es Ihnen nicht möglich ist, die Elternbeiträge zu zahlen, können Sie beim Landkreis Gifhorn, Fachbereich Jugend, einen Antrag auf volle oder teilweise Übernahme der Gebühren stellen.
Unterlagen
Für die Antragstellung benötigen Sie den Antrag auf Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen .
Darüber hinaus sind gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -
Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (NKiTaG)
Fristen
Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.