Integration - Ehrenamt: Abrechnung von Aufwandsentschädigungen
Integration - Ehrenamt: Abrechnung von Aufwandsentschädigungen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Landkreis Gifhorn stellt 2021 zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe Mittel zur Verfügung. Mit der Zuwendung sollen freiwillig Engagierte eine Sachkostenentschädigung erhalten. Dazu gehören Fahrtkosten, Eintrittsgelder, Material für Sprachmittlung, die Initiierung von „Flüchtlingscafés“ und dadurch anfallende Bewirtungskosten und sonstige Verbrauchsmaterialien.
Nähere Einzelheiten zur Abrechnung, den erstattungsfähigen Auslagen sowie der Richtlinie entnehmen Sie bitte den Dokumenten.
Unterlagen
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen vollständig und mit Belgen zum Nachweis ein.
Fristen
Erstattungsfähig sind Kosten aus dem Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023. Letzte Abrechnungen sind bis spätestens zum 10.01.2024 einzureichen.