Jagdstatistik Niedersachsen
Jagdstatistik Niedersachsen
Leistungsbeschreibung
Gemäß § 25 Absatz 5 Niedersächsische Jagdgesetz haben die Jagdausübungsberechtigten für ihren Jagdbezirk eine fortlaufend zu ergänzende elektronische Streckenliste zu führen, in die das erlegte Wild und Fallwild aufzunehmen sind und die der Jagdbehörde bis spätestens am 15. Februar eines jeden Jahres elektronisch zu übermitteln sind. Etwaiges später im Jagdjahr anfallendes Fallwild soll auf den Abschuss des folgenden Jagdjahres angerechnet werden.
Die digitale Erfassung erfolgt über das Programm „Jagdstatistik Niedersachsen“ der Firma Condition, für das ein Onlineverantwortlicher Zugangsdaten vom Landkreis Gifhorn erhält, der für die Datenpflege verantwortlich ist.
Ab dem Jagdjahr 2024 ist das Führen der digitalen Streckenliste für die Jagdstatistik verpflichtend und das Unterlassen sowie eine unrichtige oder nicht fortlaufende Ergänzung der Streckenliste stellen eine Ordnungswidrigkeit gem. § 41 Abs. 1 Nr. 18 und Nr. 19 NjagdG dar. Vom Landkreis Gifhorn werden daher keine Listen in Papierform mehr geführt und angenommen. Die Eintragungen in der Jagdstatistik Niedersachsen sind eigenverantwortlich fristgerecht zu übermitteln.
Eine fristgerechte und vollzählige Erfassung der Jahresstrecke einschließlich des Fallwildes ist Voraussetzung für die künftige Abschussplanung und die Beurteilung der Bestandsentwicklung in den Revieren.
Für die Benennung eines Onlineverantwortlichen verwenden Sie bitte das Formular „Einwilligungserklärung Jagdbezirk“.
Hegeringleiter können für ihren Hegering ebenfalls einen Zugang erhalten. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular „Einwilligungserklärung Hegering“. Bitte beachten Sie, dass zur Einsicht der Streckenlisten die einzelnen Reviere Ihnen hierzu eine Erlaubnis erteilen müssen. Dies erfolgt über die Online Statistik in den einzelnen Revieren.
Hegegemeinschaften haben ein berechtigtes Interesse an der Einsicht der Streckenlisten. Zugänge erhalten hier ebenfalls die Leiter der jeweiligen Hegegemeinschaft. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular „Einwilligungserklärung Hegegemeinschaft“.
Änderungen sind dem Landkreis Gifhorn unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Hinweise:
- Bei der ersten Anmeldung müssen Sie das Passwort ändern.
- Wenn Sie Ihr Passwort vergessen, können Sie Ihr Passwort zurücksetzen.
- Manchmal ist der Server der IT Niedersachsen nicht erreichbar und es kommt zu Fehlermeldungen. Bitte melden Sie sich dann zu einem späteren Zeitpunkt an und erfassen die Abschüsse.
- Zur Übermittlung der Statistik am 15.02. eines Jahres muss die Streckenliste als „abgeschlossen“ markiert werden. Änderungen können dann nicht mehr vorgenommen werden.
Eine Kurzanleitung zur Jagdstatistik Niedersachsen finden Sie im Dokumenten-Bereich. Dort finden Sie auch eine Anleitung für die initiale Anmeldung und die Passwortänderung.
Die Einwilligungserklärungen können Sie ausgefüllt per Post an die bekannte Postanschrift oder per Mail an die E-Mail Adresse jagd@landkreis-gifhorn.de senden.