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Leistungsbeschreibung

Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne von Artikel 105 Abs. 2 a Grundgesetz, welche den bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig ist. Aufwandsteuern erfassen eine über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Verwendung von Einkommen und Vermögen.

 

Nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung erfüllt die Besteuerung des Jagdrechts diese Voraussetzung. Die Jagdsteuer wird als traditionelle Aufwandsteuer angesehen, denn die Ausübung des Jagdrechts erfordert in aller Regel nach wie vor die Aufwendung erheblicher finanzieller Mittel, so zum Beispiel Jagdpachtzins bis zu 60,00 €/ha, für Wildschadenverhütungsmaßnahmen und Wildschadenersatz. Die Jagdausübung bringt damit zugleich eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck.

 

Die Jagdsteuer darf nicht mit der in Niedersachsen an das Land abzuführenden Jagdabgabe aller Jagdscheininhaber verwechselt werden. Steuerpflichtig sind nicht die ca. 1900 Inhaber von Jagdscheinen, sondern die ca. 400 Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer). Mit dem Steuerjahr 2020 wurde der Steuersatz von 15 % auf 10 % reduziert. Dies war mit der Bedingung verbunden, dass die Jägerschaft verbindlich weiterhin die Entsorgung von Fallwild übernimmt.

Jagdsteuersatz 10 % (seit 01.01.2020)

Jagdwert für nicht verpachtete Eigenjagden: 6,00 Euro (seit 01.01.2008)

 

Die Jagdsteuererklärung ist jährlich einzureichen. Sie stellt eine rechtsverbindliche Erklärung dar und ist sowohl von Steuerpflichtigen von verpachteten Jagden und als auch von unverpachteten Jagden auszufüllen.

Bitte beachten Sie, dass gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 der Jagdsteuersatzung des Landkreises Gifhorn ordnungswidrig handelt, wer innerhalb der gesetzten Frist weitere Auskünfte nicht erteilt oder andere Unterlagen nicht vorlegt. Zudem erfolgt eine Schätzung des Jagdwertes nach Ablauf der Abgabefrist. 

 

Die Abgabe der Jagdsteuererklärung kann auf dem Postweg, per Mail an jagd@landkreis-gifhorn.de und über den Cloud-Link https://gifhorn.dracoon.app/public/upload-shares/s2rtXaMzUOAWwfjKC3se7GFQUHKXHQot des Landkreises Gifhorn erfolgen. Bitte beachten Sie auch unter den Hinweisen das „Informationsschreiben zur Jagdsteuer und allg. Informationen“.

 

Durch ein erhöhtes Mailaufkommen und einer damit einhergehenden Postfachüberlastung kann es zu bestimmten Zeiten dazu kommen, dass Mails mitunter nicht zugestellt werden können. Sie würden dann die Mail zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal senden müssen. Um das Ankommen von Dateien sicherzustellen, nutzen Sie alternativ bitte speziell für das Einreichen von Jagdsteuererklärungen den Cloud-Ordner unter dem oben genannten Link. Hier können Sie Ihre Datei einfach hochladen. Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Datei vor dem Hochladen mit einem eindeutigen Namen zu versehen. Bitte benennen Sie die Datei mit dem Aktenzeichen (mit 9 beginnend) und Ihrem vollständigen Namen. So kann die Datei sofort zugeordnet werden und es kann nachverfolgt werden, wer die Datei eingereicht hat. 

 

Sollten Sie andere Dateien hochladen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Sachbearbeiter, da der Cloud-Link sich für jedes Themengebiet unterscheidet.

 

Bis zum 31.12.2006 wurden zusammen mit der Veranlagung der Jagdsteuer gleichzeitig auch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung veranlagt. Diese Veranlagung führt die
Berufsgenossenschaft selbst durch.

 

Hinweise

 

  • Sepa-Lastschriftmandate: ab dem Steuerjahr 2024 verlieren die erteilten Sepa-Lastschriftmandate ihre Gültigkeit. Die Jagdsteuer ist selbst zu überweisen, siehe Schreiben vom 12.02.2025 (Bekanntgabe per Mail durch den Kreisjägermeister am 13.02.2025).
  • Die Jagdsteuererklärung ist jährlich spätestens bis zum 28.02., bei Schaltjahren bis zum 29.02. abzugeben.

 

Das Informationsschreiben und das Formular für die Steuererklärung finden Sie im Dokumenten-Bereich.