Niederlassungserlaubnis
Niederlassungserlaubnis
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Niederlassungserlaubnis gewährt ein eigenständiges und dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
Sie berechtigt zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Die Niederlassungserlaubnis wird nur auf Antrag ausgestellt.
Voraussetzungen:
Grundsätzliche Voraussetzungen sind:
- 5 Jahre Besitz der Aufenthaltserlaubnis
- Lebensunterhaltssicherung
- mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- keine Gründe, die gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sprechen
- kein Beschäftigungsverbot
- kein Erwerbstätigkeitsverbot
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
- ausreichender Wohnraum steht zur Verfügung
Ausnahmen können im Einzelfall geprüft werden.
Darüber hinaus gibt es weitere Rechtsgrundlagen zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis unter anderen Voraussetzungen für bestimmte Personenkreise, bspw. gem. § 26 Abs. 3 AufenthG (Verkürzung der Aufenthaltszeit und höhere Sprachkenntnisse bei Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung) und § 28 Abs. 2 AufenthG (für Personen, die ein Aufenthaltsrecht im Rahmen des Familiennachzugs geltend machen können).
Für eine genaue Beratung wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Ausländerbehörde.
Übertrag der Niederlassungserlaubnis:
Sind Sie bereits im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und haben einen neuen Reisepass von Ihrer Heimatbotschaft erhalten, können Sie direkt einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten über die Terminreservierung der Website des Landkreises Gifhorn vereinbaren.
Zuständige Stelle
Allgemeines Aufenthaltsrecht:
- Familiennachzug zu deutschen oder ausländischen Ehegatten/ Kindern
- Studium oder studienvorbereitende Maßnahmen
- Ausbildungen
- Beschäftigung und Erwerbstätigkeit
- Au-Pair
Hartung |
E, O, S, T, W |
Merker |
J, M, Q |
Pusch |
D, K, X, Y |
Schacht |
A, F, I, R |
Spielmann |
B, C, H, U, Z |
Hentschel |
G, L, N, P, V |
Humanitäres Aufenthaltsrecht:
- Humanitäre und völkerrechtliche Gründe, bspw. Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- Ukrainische Kriegsflüchtlinge
Ballwanz |
A, N, V |
Barton |
C, G, K, P, Q, Sa-Sed, W |
Bichtemann |
B, E, I, R, See-Sho, T, U, X |
Reiten |
F, M, Shp-Sk |
Ehlers |
H, D, J, L, O, Sl-Sz, Y, Z |