Reisegewerbe - Erteilung einer Reisegewerbekarte
Reisegewerbe - Erteilung einer Reisegewerbekarte
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie gewerbsmäßig Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (§ 4 Abs. 3 GewO) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen für Waren aufsuchen (vertreiben) oder Waren ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
Verfahrensablauf
Die Reisegewerbekarte beantragen Sie beim Landkreis Gifhorn (ausgenommen Stadt Gifhorn). Wenden Sie sich hierzu an das Gewerbeamt des Landkreises Gifhorn. Sollten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. den zukünftigen Betrieb im Stadtgebiet Gifhorn haben, wenden Sie sich an die Stadt Gifhorn.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner ist das Gewerbeamt des Landkreises Gifhorn bzw. die Stadtverwaltung Stadt Gifhorn.
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder den Sitz Ihrer Fimra im Satdtgebiet der Stadt Gifhorn haben, ist die Stadtverwaltung für Sie zuständig.
Voraussetzungen
- Die Erteilung der Reisegewerbekarte setzt eine Zuverlässigkeit des Antragstellers im gewerberechtlichen Sinn voraus.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Bei juristischen Personen eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes auch für diese
- Ggfls. Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet (nur für juristische Personen)
- Ggfls. Übersetzung Handelsregisterauszug (nur für ausländische juristische Personen)
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 250 EURO
Welche Fristen muss ich beachten?
Erst mit Aushändigung der Reisegewerbekarte darf die Tätigkeit aufgenommen werden.
Bearbeitungsdauer
Ca. 4-6 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Rechtsbehelf
In Niedersachsen ist ein Vorverfahren durch § 80 Nds. Justizgesetz nicht vorgesehen. Daher kein Widerspruch zulässig. Vielmehr ist direkt verwaltungsgerichtliche Klage zu erheben.
Anträge / Formulare
- Jede Stadt/Gemeinde hat unterschiedliche Formulare, die Sie sich vorab zuschicken lassen können
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Was sollte ich noch wissen?
In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer zuständigen Stelle.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen zu besorgen (z. B. Führungszeugnis zur Vorlage für Behörden) oder einzureichen (z.B. Personalpapiere).
Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte), so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung