Schülerbeförderung - Sammelschülerzeitkarte (Verlust/ Beschädigung)


Leistungsbeschreibung


Die Sammelschülerzeitfahrkarte Ihres Kindes ist verloren gegangen oder unbrauchbar? 

Dann können Sie über diesen Onlinedienst die Ausstellung einer neuen Fahrkarte beantragen. 

Bitte beachten Sie, dass mit diesem Antrag nur Ersatzfahrkarten für die VLG und VB ausgestellt werden können. Eine Ersatzfahrkarte der BBG können Sie beim Verkehrsunternehmen beantragen. 

Die ausgestellte Ersatzfahrkarte wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt. 

Um trotz der verlorenen oder beschädigten Karte die Schülerbeförderung nutzen zu können, wird durch das Schulsekretariat für den Zeitraum von maximal 14 Tagen eine Übergangsfahrkarte ausgestellt. 

 

Wird die ursprüngliche Fahrkarte aufgefunden, ist diese umgehend dem Schulsekretariat oder dem Landkreis Gifhorn (Fachbereich Schule und Sport - Schülerbeförderung) zurückzugeben.

Die Bearbeitungsgebühr wird nicht erstattet!

An wen muss ich mich wenden?


Schülerbeförderung des Landkreises Gifhorn

Welche Unterlagen werden benötigt?


Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden.

Sofern es sich um eine unbrauchbare Fahrkarte handelt, muss dies per Foto oder durch eine Bestätigung des Schulsekretariates nachgewiesen werden. 

Welche Gebühren fallen an?


Aufgrund Ziff. 3.5.2 der Tarifbestimmungen des Verbundes Region Braunschweig (VRB) wird für die
Ausstellung einer Ersatzkarte, bei Verlust der eigentlichen Fahrkarte, eine Gebühr in Höhe von 30,00 € und für den Austausch einer unbrauchbaren Karte eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben. 

Kontakt

  • Abteilung 6.1 - Zentrale Fachbereichsaufgaben

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter Frau Nikonovic