Schülerbeförderung - Sammelschülerzeitkarte (Verlust/ Beschädigung)
Schülerbeförderung - Sammelschülerzeitkarte (Verlust/ Beschädigung)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Sammelschülerzeitfahrkarte Ihres Kindes ist verloren gegangen oder unbrauchbar?
Dann können Sie über diesen Onlinedienst die Ausstellung einer neuen Fahrkarte beantragen.
Bitte beachten Sie, dass mit diesem Antrag nur Ersatzfahrkarten für die VLG und VB ausgestellt werden können. Eine Ersatzfahrkarte der BBG können Sie beim Verkehrsunternehmen beantragen.
Die ausgestellte Ersatzfahrkarte wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt.
Um trotz der verlorenen oder beschädigten Karte die Schülerbeförderung nutzen zu können, wird durch das Schulsekretariat für den Zeitraum von maximal 14 Tagen eine Übergangsfahrkarte ausgestellt.
Wird die ursprüngliche Fahrkarte aufgefunden, ist diese umgehend dem Schulsekretariat oder dem Landkreis Gifhorn (Fachbereich Schule und Sport - Schülerbeförderung) zurückzugeben.
Die Bearbeitungsgebühr wird nicht erstattet!
An wen muss ich mich wenden?
Schülerbeförderung des Landkreises Gifhorn
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden.
Sofern es sich um eine unbrauchbare Fahrkarte handelt, muss dies per Foto oder durch eine Bestätigung des Schulsekretariates nachgewiesen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Aufgrund Ziff. 3.6.3 der Tarifbestimmungen des Verbundes Region Braunschweig (VRB) wird für die Ausstellung einer Ersatzkarte ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 20,00 € und für den Austausch einer unbrauchbaren Karte ebenfalls ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 20,00 € erhoben (ab 01.08.2024).