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Bauantrag Online - Bauantrag einreichen (§ 63 bzw. § 64 NBauO)


Leistungsbeschreibung

Die Baugenehmigung wird digital erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Die Baugenehmigung wird digital erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Bauordnung und Ortsplanung des Landkreises Gifhorn, mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Gifhorn. 

Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen digital eingereicht werden. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich im Wesentlichen aus der Bauvorlagenverordnung. In dieser ist auch die exakte Bezeichnung der Dateinamen festgelegt. Die Unterlagen müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser erstellt sein, welche/r bauvorlageberechtigt ist. Dem Bauantrag muss eine von der Bauherrin/dem Bauherrn unterschriebene digitale Vollmacht beigefügt werden.

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.

Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

Geltungsdauer der Baugenehmigung: 3 Jahre ab dem Tag der Erteilung

Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.

In den nachfolgenden Videos wird die digitale Antragstellung anhand eines Bauantrages ausführlich erklärt:

 

 

Entwurfsverfasser/innen finden hier ein Handbuch zum Umgang mit der Bauplattform.