Bauantrag Online - Bauantrag einreichen (§ 63 bzw. § 64 NBauO)
Bauantrag Online - Bauantrag einreichen (§ 63 bzw. § 64 NBauO)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Baugenehmigung wird digital erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Verfahrensablauf
Die Baugenehmigung wird digital erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Bauordnung und Ortsplanung des Landkreises Gifhorn, mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Gifhorn.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen digital eingereicht werden. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich im Wesentlichen aus der Bauvorlagenverordnung. In dieser ist auch die exakte Bezeichnung der Dateinamen festgelegt. Die Unterlagen müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser erstellt sein, welche/r bauvorlageberechtigt ist. Dem Bauantrag muss eine von der Bauherrin/dem Bauherrn unterschriebene digitale Vollmacht beigefügt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
Geltungsdauer der Baugenehmigung: 3 Jahre ab dem Tag der Erteilung
Was sollte ich noch wissen?
Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.
In den nachfolgenden Videos wird die digitale Antragstellung anhand eines Bauantrages ausführlich erklärt:
- Überblick
- Entwurfsverfasser und Vollmacht
- Anmeldung im Service Portal
- Ausfüllen und Einreichen des Bauantrages
- Einladung in den digitalen Projektraum
- Arbeit und Kommunikation im digitalen Projektraum
- Digitaler Kostenbescheid und Baugenehmigung
Entwurfsverfasser/innen finden hier ein Handbuch zum Umgang mit der Bauplattform.