Bauantrag Online - Bauantrag einreichen (§ 63 bzw. § 64 NBauO)
Bauantrag Online - Bauantrag einreichen (§ 63 bzw. § 64 NBauO)
Leistungsbeschreibung
Die Baugenehmigung wird digital erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Verfahrensablauf
Die Baugenehmigung wird digital erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Nach der Einreichung Ihres Antrages über das Serviceportal erhalten Sie eine Einladung für die Bauplattform Dalux per E-Mail. Über die Plattform Dalux findet die schriftliche Kommunikation mit dem Antragssteller und Entwurfsverfasser statt. Fehlende oder nachgeforderte Unterlagen sind auf der Plattform Dalux in den Ordner 11 „Eingänge nach Antragseingang“ hochzuladen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Bauordnung und Ortsplanung des Landkreises Gifhorn, mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Gifhorn.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen digital eingereicht werden. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich im Wesentlichen aus der Bauvorlagenverordnung. In dieser ist auch die exakte Bezeichnung der Dateinamen festgelegt. Die Unterlagen müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser erstellt sein, welche/r bauvorlageberechtigt ist. Dem Bauantrag muss eine von der Bauherrin/dem Bauherrn unterschriebene digitale Vollmacht beigefügt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
Geltungsdauer der Baugenehmigung: 3 Jahre ab dem Tag der Erteilung
Was sollte ich noch wissen?
In den nachfolgenden Videos wird die digitale Antragstellung anhand eines Bauantrages ausführlich erklärt:
- Überblick
- Entwurfsverfasser und Vollmacht
- Anmeldung im Service Portal
- Ausfüllen und Einreichen des Bauantrages
- Einladung in den digitalen Projektraum
- Arbeit und Kommunikation im digitalen Projektraum
- Digitaler Kostenbescheid und Baugenehmigung
Entwurfsverfasser/innen finden hier ein Handbuch zum Umgang mit der Bauplattform.
Links & Onlinedienste
- Bauantrag inklusive Sonderbauten gemäß § 63 beziehungsweise § 64 der Niedersächsischen Bauordnung
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugehemigung, der Teilbaugenehmigung beziehungsweise des Bauvorbescheides
- Landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung
- Betriebsbeschreibung nach § 9 Absatz 2 Bauvorlagenverordnung
- Betriebsbeschreibung und Entwicklungsbeschreibung des landwirtschaftlichen Betriebes zwecks Nutzungsänderung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen (Anlage I/8 zur VV BauPrüfVO)