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Aufenthaltserlaubnis


Leistungsbeschreibung

Für die Einreise und den Aufenthalt nach Deutschland benötigt ein Ausländer aus Drittstaaten einen Aufenthaltstitel, beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis. Eine Aufenthaltserlaubnis kann zu vielen Zwecken erteilt werden, so zum Beispiel für:

Allgemeines Aufenthaltsrecht:

 

Hartung

E, O, S, T, W

Merker

J, M, Q

Pusch

D, K, X, Y

Schacht

A, F, I, R

Spielmann

B, C, H, U, Z

Hentschel

G, L, N, P, V

 

Humanitäres Aufenthaltsrecht:

 

Ballwanz

A, N, V

Barton

C, G, K, P, Q, Sa-Sed, W

Bichtemann

B, E, I, R, See-Sho, T, U, X

Reiten

F, M, Shp-Sk

Ehlers

H, D, J, L, O, Sl-Sz, Y, Z

Weitere Informationen zu den jeweiligen Aufenthaltserlaubnissen finden Sie unter der dahinterstehenden Verlinkung und auf Anfrage bei der Ausländerbehörde.


Erteilung:

Nach der Einreise mit dem Visum erfolgt auf Antrag die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Für die Antragstellung buchen Sie sich bitte online einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten in unserer Terminreservierung dieser Website. In besonders geregelten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch ohne ein vorheriges Visumsverfahren erteilt werden, hierfür wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter zur Klärung des Anliegens.

 

Verlängerung:

Die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis ist zwingend vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Hierfür buchen Sie bitte rechtzeitig vor Ablauf einen Termin für die Aufnahme der biometrischen Daten über die Terminreservierung unserer Website. Ausschließlich dann tritt eine sog. Fortgeltungsfiktionswirkung ein. Dies bedeutet, dass ihr Aufenthaltsrecht bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über Ihren Antrag auch über das Gültigkeitsdatum hinaus fortbestehen bleibt. Hierfür erhalten Sie eine formale Fiktionsbescheinigung.

Wichtiger Hinweis: Die Fiktionsbescheinigung ist kein alleiniges Dokument, diese gilt nur in Verbindung mit ihrem abgelaufenen Aufenthaltstitel.

 

Sofern Sie den Verlängerungsantrag nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis stellen, ist der Aufenthalt nicht mehr rechtmäßig und muss notfalls geduldet werden. Dies kann negative Auswirkungen auf bspw. bestehende Arbeitsverhältnisse oder eine später erwünschte Einbürgerung haben.

 

Setzen Sie sich für eine abschließende Information mit den Mitarbeitern der Ausländerbehörde in Verbindung.

Jede Aufenthaltserlaubnis setzt individuelle Unterlagen voraus. Bei der Antragstellung werden Sie hierüber spezifisch aufgeklärt. Grundsätzlich sind immer folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antrag 
  • gültiger Nationalpass 
  • aktuelles Passfoto (ab dem 01.05.2025 ausschließlich digital vom Fotografen oder vor Ort in der Ausländerbehörde gefertigt)
  • Krankenversicherungsnachweis 

Für die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an, die sich im Einzelfall unterscheiden können.

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis fallen p.P. Gebühren i.H.v. 100,00 € und die Verlängerung i.H.v. 93,00 € an.

Ausnahmen und andere Gebührensätze, bspw. bei Kindern oder Leistungsempfängern, liegen vor.